
CLP-Verordnung
Wie Chemikalien in der EU eingestuft und gekennzeichnet werden
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung)
Überblick
Die seit 2008 geltende CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) harmonisiert die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.
Sie basiert auf dem Global Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen und ersetzt die früheren Richtlinien über gefährliche Stoffe und Zubereitungen.
Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Gefahren chemischer Stoffe klar kommuniziert werden, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen und den freien Warenverkehr in der EU zu gewährleisten.
Seit dem 1. Juni 2015 ist CLP die einzige verbindliche EU-Gesetzgebung für Einstufung und Kennzeichnung.
Ziele
Die aktualisierte CLP-Verordnung verfolgt folgende Ziele:
Schutz von Beschäftigten, Verbrauchern und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien.
Einheitliche Kommunikation chemischer Gefahren in der gesamten Lieferkette.
Förderung eines sicheren, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Chemiesektors.
Unterstützung alternativer Testmethoden, um Tierversuche zu reduzieren.
Wichtige Änderungen in der Revision 2024
Klare Online-Informationen: Online-Shops müssen Gefahrenhinweise deutlich anzeigen.
Vereinfachte Kennzeichnung: Klappbare und digitale Etiketten verbessern die Lesbarkeit.
Transparenz in Werbung: Anzeigen und Online-Angebote müssen Gefahreninformationen enthalten.
Sicherheit an Nachfüllstationen: Neue Regeln für den sicheren Verkauf von Chemikalien.
Bessere Daten für KMU: Nutzerfreundliches Stoffverzeichnis erleichtert die Verwaltung.
Komplexe Stoffe: Klare Einstufungsregeln auch für Mehrkomponentenstoffe und Naturstoffe.
Poison Centres: Umfassendere Informationen für Notfälle durch den eindeutigen UFI-Code (Unique Formula Identifier) auf Etiketten.
Zusätzliche Kernprozesse laut ECHA
Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH):
Für besonders gefährliche Stoffe (z. B. CMR, Sensibilisatoren) wird eine einheitliche EU-weite Einstufung festgelegt. Nur Mitgliedstaaten oder die Kommission können Änderungen bestehender CLH-Vorschläge einreichen.Selbsteinstufung:
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen Stoffe und Gemische selbst einstufen, wenn keine harmonisierte Einstufung existiert.Alternative chemische Bezeichnungen:
Unternehmen können bei der ECHA beantragen, eine alternative Stoffbezeichnung in Etikett und Sicherheitsdatenblatt zu verwenden, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen.C&L-Inventar:
Hersteller und Importeure müssen ihre Einstufungs- und Kennzeichnungsdaten an die ECHA übermitteln. Diese veröffentlicht Teile der Informationen im öffentlichen Classification & Labelling Inventory.
Prüfungen und Alternativen
Neue Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn keine geeigneten alternativen Methoden verfügbar sind.
CLP und REACH fördern den Einsatz von in-vitro-Methoden, QSAR-Modellen und Stoffgruppenansätzen, um Risiken zu bewerten, ohne Tiere zu verwenden.
Verbindung zu anderen Rechtsakten
Die CLP-Verordnung ist eng mit REACH verknüpft und dient auch als Grundlage für andere EU-Vorschriften zur Risikobewertung chemischer Stoffe (z. B. Seveso-III-Richtlinie über Industrieunfälle mit gefährlichen Stoffen).
Diese Zusammenfassung basiert auf Informationen der offiziellen Seiten der ECHA (Europäischen Chemikalienagentur) und der Europäischen Kommission: Classification, labelling and packaging of chemicals.
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