e-SDS 2026: Der ultimative Umstellungs-Leitfaden für KMU

Sind Sie vorbereitet auf die digitalen SDS-Anforderungen ab 2026? Vermeiden Sie Bußgelder bis zu 50.000 € und unnötige Aufwände!

Ab Mai 2026 müssen neue oder geänderte Sicherheitsdatenblätter (SDS) die neuen Gefahrenklassen (z. B. ED, PBT/vPvB) nach Delegated Regulation (EU) 2023/707 enthalten. Für Poison Centre Notifications (PCN) sind strukturierte Daten via IUCLID erforderlich – einfache PDFs reichen nicht mehr aus. Ein QR-Code für digitalen Zugriff wird dringend empfohlen (Quelle: ECHA-Leitfäden).

Ab Januar 2027 (für Substanzen) bzw. Mai 2028 (für Gemische) gilt dies für alle bestehenden SDS. Viele KMU unterschätzen die Komplexität: Technische Hürden bei IUCLID, XML-Format und ECHA-Uploads führen zu Zeitverlusten, teuren Fehlern und Kundenverlusten.

Die harte Realität für KMU:

  • Bis zu 20–50 Stunden pro SDS für die Umstellung

  • Notwendigkeit teurer Software oder Berater

  • Hohes Risiko von Bußgeldern und Reklamationen (bis 50.000 € pro Verstoß nach ChemG)